Franchise-Experten

Unsere Anwälte
für Franchisegeber

Wir verbinden das Spezialwissen, wie Franchise- und Vertriebssysteme erfolgreich gestaltet und geführt werden, mit herausragend guter Rechtsberatung. Ob Sie erst ein Franchisesystem errichten oder mit Ihrem System national oder international expandieren wollen: Unsere Expertise wir dabei einen wichtigen Beitrag leisten. Damit helfen wir Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen und sichern den Wert Ihres Unternehmens langfristig ab.

Wie kaum eine andere Anwaltskanzlei in Deutschland stehen wir für die Beratung erfolgreicher Franchise- und Vertriebssysteme. Unser wiederholt preisgekröntes Team ist dabei exklusiv auf der Seite der Franchisegeber bzw. Hersteller tätig.

Dr. Volker Güntzel

Herr Dr. Güntzel ist einer der führenden deutschen Experten im Franchiserecht

Dr. Patrick Giesler

Herr Dr. Giesler ist einer der renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für Franchisegeber.

Dr. Grischa Kehr

Herr Dr. Kehr berät Unternehmen bei dem Aufbau und der Führung von Franchise- und Vertriebssystemen.

Andreas Frings

Herr Frings ist auf die Beratung und Vertretung von Franchisegebern spezialisiert.

Christian Huhn

Herr Huhn berät Franchisegeber bei der Standortentwicklung und -sicherung.

Rita d'Avis

Frau d'Avis Spezialgebiete sind Franchise- und Vertriebsrecht, wobei die Beratung von Franchisegebern im Vordergrund steht.

Dr. Nils Willich

Herr Dr. Willich begleitet Franchisegeber bei Systemaufbau und -führung, u. a. in der Start-Up-Szene in Berlin.

 

Wir begleiten unsere Mandanten dauerhaft, wenn gewünscht als externe Rechtsabteilung, bei einer nachhaltigen nationalen und internationalen Expansion. Bei unserer Beratung verbinden wir juristische Exzellenz mit betriebswirtschaftlichem Know-how, strategische Unternehmensberatung mit unnachgiebiger anwaltlicher Interessendurchsetzung. Dabei kennen wir Franchise- und Vertriebssysteme nicht nur von außen. Denn unsere Rechtsanwälte, von denen zwei auch über kaufmännische Abschlüsse verfügen, waren und sind im Aufsichtsrat bzw. in der Geschäftsführung von bekannten Franchiseunternehmen tätig. Als Herausgeber und Autoren von juristischen Standardwerken und im Rechtsausschuss des Deutschen Franchiseverbandes (DFV) wirken wir an der wissenschaftlichen Fortentwicklung des Rechtsgebiets mit. Heute zählt ein nennenswerter Teil der deutschen Franchisewirtschaft zu unseren Mandanten.