Ein weiteres maßgebliches Erfolgsgeheimnis der großen Franchisesysteme ist die Transition-Fähigkeit der Systembetriebe und das Vorhandensein von Transition-Mechanismen. Transition bedeutet in diesem Sinne die Übertragung eines oder mehrerer Systembetriebe auf einen neuen Inhaber, also zwischen zwei Franchisenehmern bzw. von Franchisenehmer zu Franchisegeber und umgekehrt von dem Franchisegeber auf einen Franchisenehmer. Ein sinnvoller Transition-Mechanismus setzt u. a. voraus, dass in den Franchiseverträgen von vornherein eine Unternehmenskaufoption für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses vorgesehen wird. Damit dies formularwirksam möglich ist, bedarf es der Vereinbarung einer Unternehmensbewertungsformel, die den Wert und Kaufpreis in jedem Einzelfall angemessen abbildet. Die gleiche Unternehmensbewertungsformel sollte dann in dem gesamten System maßgeblich für jede Transition sein, also z. B. als eine Voraussetzung für die Einwilligung des Franchisegebers zur Betriebsübertragung zwischen zwei Franchisenehmern. Damit steht fest, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Konditionen Systembetriebe gehandelt werden können; es entsteht idealerweise ein Marktplatz für Systembetriebe, wobei der Franchisegeber darüber zu jeder Zeit die absolute Kontrolle behält.
Damit diese Mechanismen funktionieren, bedarf es dort, wo der Standort eine Rolle für den Wert eines Betriebes darstellt (z. B. Einzelhandel, Gastronomie, stationäre Dienstleistungen), einer Zugriffsmöglichkeit auf die Mietfläche. Wer als Franchisegeber von einer Anmietung im eigenen Namen und der anschließenden Untervermietung Abstand nehmen möchte – eine Methode, die kleinere Franchisegeber nicht nur wegen der gewerbesteuerrechtlichen Problematik überfordert –, kann dazu übergehen, das Mieteintrittsrecht von vornherein mit den Vermietern zu vereinbaren. Niemand sollte sich einreden lassen, dass Vermieter dem regelmäßig nicht zustimmen. Das hält bereits einer Plausibilitätskontrolle nicht stand, denn es ist eine Tatsache, dass diese Methode vielfach erfolgreich umgesetzt wird.
Es gibt drei Hauptursachengruppen für den ausbleibenden Erfolg eines Systembetriebes: das Konzept, der Standort und der Unternehmer. Als Nebenursache kommen gesamtkonjunkturelle Aspekte ohne nachweisbaren Standortbezug in Betracht. Bei einem erfolgreichen Franchisesystem kann das Konzept nicht die Ursache sein; das Konzept hat bewiesen, dass es zur Gewinnerzielung geeignet ist. Wenn im Einzelfall auch Standortsachverhalte keine Rolle spielen, kann ausschließlich der an dem Standorte tätige Unternehmer das Problem sein. Dann ist es in jeder Hinsicht sinnvoll, ihn austauschen zu können, und zwar frühzeitig und in einer Weise, die es ihm ermöglicht, zumindest die Substanz seines Unternehmens (an einem attraktiven Ertrag wird es in diesen Fällen wohl gerade mangeln) an einen Nachfolger zu verkaufen. Hier gibt es eine positive Rückkoppelung zu der Methode Markenfranchise: Wer als Franchisegeber typischerweise Filialcluster-Franchisenehmer einsetzt und die Franchisenehmer zum Filialmanagement befähigt, hat in den Personen der Nachbarfranchisenehmer auch potentielle Käufer zur Hand. Das ist eines der Erfolgsgeheimnisse der großen Systeme.